Erste Ergebnisse aus dem Projekt „Rehabilitationszugang und -bedarf: Sektorenübergreifende Analyse von Versorgungsdaten der AOK und DRV Baden-Württemberg“ liegen am IFR Ulm vor. In der von der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg und der AOK Baden-Württemberg geförderten Studie wird u.a. versucht, Unterinanspruchnehmer von Rehabilitation anhand von Routinedaten der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung zu ermitteln.

Für Versicherte mit chronischen Rückenschmerzen ist dies nun gelungen. Der Vergleich von Rehabilitanden und Versicherten mit abgelehnten Rehabilitationsanträgen (ohne Rehabilitationsbedarf) ergab Kriterien, die auf einen möglichen Rehabilitationsbedarf schließen lassen. Rehabilitationsbedarf lag demnach vor, falls die Versicherten in jeweils zwei aufeinanderfolgenden Quartalen mindestens 20 Tage arbeitsunfähig waren, mindestens achtmal aufgrund von Rückenschmerzen behandelt wurden und ihnen mindestens ein relevantes Medikament verordnet wurde.

Die Anwendung dieser Kriterien bei Versicherten, die nie einen Rehabilitationsantrag stellten, lieferte 769 Unterinanspruchnehmer. Das Verhältnis von Rehabilitanden zu Unterinanspruchnehmern lag in der Stichprobe bei 5:1. Die größten Unterschiede zwischen Rehabilitanden und Unterinanspruchnehmer zeigten sich beim Geschlecht und der Staatsangehörigkeit sowie in der Dauer der Erkrankung. Unterinanspruchnehmer waren häufiger männliche Versicherte und ausländische Staatsangehörige. Bis zum Zeitpunkt der Rehabilitation bzw. zum Rehabilitationsbedarf litten Rehabilitanden 6,2 Quartale an Rückenschmerzen bis die Rehabilitationsmaßnahme begann (bzw. 3,2 bis zum Rehabilitationsbedarf), während bei Unterinanspruchnehmern erst 2,9 Quartale seit der Erstdiagnose vergingen.

Inwiefern sich die Inanspruchnahme von Rehabilitation auf die Behandlungsergebnisse auswirkt, wird derzeit untersucht. Ein ausführlicher Bericht zu den Ergebnissen wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2017 zur Verfügung stehen.