Foto (von links): Kristin Hoffmann, Nadine Ton, Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, Prof. Dr. Jürgen Steinacker, Vera Rieder, Dr. Anna Brock

 

21.01.2026
Gespräch POST VAC NETZWERK mit Bundesgesundheitsministerin Nina Warken zur Versorgung von Post-Vac-Betroffenen.

Die Vertreter des Post-Vac-Netzwerks haben sich bei der Ministerin dafür bedankt, dass dieses Gespräch eine Anerkennung der bestehenden Probleme der Patienten mit Impfschäden bedeutet. Wie Professor Dr. Jürgen Steinacker vom Institut für Rehabilitationsmedizinische Forschung an der Universität Ulm ausführte, gibt es mittlerweile relevante wissenschaftliche Studien, die die Pathomechanismen der Erkrankung aufzeigen und daraus rationale diagnostische sowie therapeutische Strategien ermöglichen, die ähnlich auch für andere postakute Infektionssyndrome und ME/CFS gelten. Frau Dr. Anna Brock konnte berichten, dass es auch Behandlungsmöglichkeiten für Schwerstbetroffene gibt.

Problematisch ist die Umsetzung dieser Therapiemöglichkeiten für viele Patienten, insbesondere für Mitglieder der gesetzlichen und Ersatzkassen. Die Empfehlungen des sogenannten Therapie-Kompass des Bundesgesundheitsministeriums werden kaum in der ärztlichen Praxis umgesetzt, sodass Patienten an der Schulmedizin verzweifeln und im großen Umfang auf alternative und teilweise fragwürdige Methoden angewiesen sind, ganz abgesehen von der teilweise enormen Kostenbelastung. Das führt zur Selbstbehandlung und Patienten und deren Familien zweifeln an der Solidargemeinschaft. Weiterhin werden internationale Empfehlungen und Studienergebnisse in Deutschland wenig oder nicht umgesetzt.

Das Post-Vac-Netzwerk berichtete, dass in NRW über 45 Monate seit Beginn der Pandemie 956.189mal die Diagnose Impfnebenwirkungen von Ärzten vergeben wurde, die Rate lag 16-mal höher als in den Vorjahren. Zusammen mit allen anderen Postakuten Infektionssyndromen und ME/CFS sind das mehr als 1,5 Millionen Betroffene in der Bundesrepublik Deutschland.

Ministerin Warken betonte, dass diese Patienten nicht ausgegrenzt werden dürfen. Ihr Ministerium hat diese Aufgabe angenommen, es ist aber auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Es wurden konkrete Schritte vereinbart, den dringenden Behandlungs- und Versorgungsbedarf zu adressieren. Es wurden weitere Gespräche mit dem Ministerium und der Ministerin vereinbart.