Die von der Nachwuchsakademie Versorgungsforschung Baden-Württemberg geförderte Studie zur Nachsorge im Bereich der Kinder- und Jugendrehabilitation ist erfolgreich abgeschlossen!

Das Ziel der der Studie war die Erhebung des Status quo der Nachsorge nach eine Kinder- und Jugendrehabilitation, vor allem aus den unterschiedlichen Perspektiven  der Rehabilitationseinrichtungen, der weiterbehandelnden Ärzte, von Kindern, Jugendlichen und Eltern.

Als Fazit kann festgehalten werden, dass bisher lediglich vereinzelte Pilotprojekte mit einer Zielgruppe (vorwiegend Kinder/Jugendliche mit Adipositas) durchgeführt wurden und es kein einheitliches Verständnis von Nachsorge gibt. Nachsorge wird in den Einrichtungen bisher überwiegend ohne strukturiertes Konzept angegangen und der Informationsaustausch zwischen den Beteiligten findet nur sporadisch statt, obwohl diesem eine hohe Bedeutung zugeschrieben wird. Weiterhin wurde der Kinder- und Jugendarzt als zentrale Figur von nahezu allen Befragten genannt. Aus Sicht der Kinder und Jugendlichen haben die Eltern bzw. die Familie eine wichtige Unterstützungs- und Kontrollfunktion beim Transfer des Erlernten. Die größte Umsetzungsbarriere von Nachsorgemaßnahmen stellt die fehlende Motivation dar.

Seit 2017 gelten für die Kinder- und Jugendrehabilitation, die im Rahmen des Fle-xirentengesetzes in Kraft getretenen Bestimmungen. Laut §17 SGB VI haben Kinder und Jugendliche Anspruch auf nachgehende Leistungen, um den Erfolg der Rehabi-litationsleistung zu sichern. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat bis zum 01. Juli 2018 eine gemeinsame Richtlinie zu Zielen, persönlichen Voraussetzungen sowie Art und Umfang der Leistungen zu erarbeiten (§17 (2) SGB VI). Die gewonnenen Erkenntnisse der Studie können nun ebenfalls zur Erarbeitung dieser Richtlinie herangezogen werden, denn sie liefern wichtige Hinweise auf umsetzbare Konzeptideen und -bausteine.