Das ifr Ulm hat das Projekt „Evaluation des Übergangs von der Akutklinik zur Anschlussheilbehandlung (AHB)“ erfolgreich abgeschlossen. In der von der DRV Bund geförderten Studie wurde u.a. untersucht, welche Faktoren die Inanspruchnahme einer Anschlussrehabilitation (AR) und die Wiedereingliederung ins Erwerbsleben (RTW) nach einem Hüft- oder Kniegelenksersatz (TEP) beeinflussen.
Dabei zeigten sich spannende Ergebnisse: Nach einer Hüft- oder Knie-TEP gehen mehr als Dreiviertel der Patienten zur AR. Meistens schloss sich die Rehabilitation direkt an den Krankenhausaufenthalt an, wobei ältere Patienten, Frauen und deutsche Staatsangehörige häufiger eine AR in Anspruch nahmen.
Bei der Inanspruchnahme einer AR spielte die Behandlungspräferenz eine große Rolle. Nicht-Rehabilitanden schienen die nicht in Anspruch genommene Rehabilitation mit Medikamenten zu kompensieren, denn die Anzahl und Kosten für Medikamente waren bei Nicht-Rehabilitanden höher als bei Rehabilitanden. Jedoch nahmen sie nicht mehr Heil- und Hilfsmittel und ambulante ärztliche Leistungen in Anspruch. Der Anteil ambulant durchgeführter AR nahm im beobachteten Zeitverlauf stetig zu. Lag dieser im Jahr 2005 noch bei lediglich 1,0%, so stieg dieser bis zum Jahr 2011 auf 7% bis 9% an.

Behandlungsqualität und -dichte nach Gelenkersatz konnte gesteigert werden
Im Zeitraum von 2005 bis 2010 konnte die durchschnittliche Anzahl an Komplikationen um 14% bei Knie-TEP-Patienten und 19% bei Hüft-TEP-Patienten reduziert werden. Der Anteil an TEP-Patienten, der frührehabilitative Maßnahmen im Krankenhaus erhielt verdoppelte sich im zeitlichen Verlauf.

Rehabilitanden haben einen besonderen Behandlungsbedarf
Rehabilitanden hatten tendenziell schwerere gesundheitliche Beeinträchtigungen als Nicht-Rehabilitanden. Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit (AU) lag bei Rehabilitanden zwei bis vier Tage über der AU-Dauer von Nicht-Rehabilitanden. Außerdem hatten Rehabilitanden häufiger weitere einschränkende Erkrankungen und waren älter. Rehabilitanden mussten zudem bis zu 2,5-mal häufiger wieder stationär in einer Akutklinik behandelt werden (im Zeitraum von drei Monaten nach der OP).

AR rechnet sich für die Gesellschaft
Außerordentlich bemerkenswert sind die Untersuchungen zur Korrelation einer AR mit einer späteren Arbeitslosigkeit. Rehabilitanden hatten ein 0,4 bis 0,7-fach geringeres Risiko für Arbeitslosigkeit nach der Hüft-TEP als Nicht-Rehabilitanden. Nach der Implantation einer Knie-TEP hatten Rehabilitanden eine 0,4 bis 0,8-fach geringeres Risiko für Arbeitslosigkeit als Nicht-Rehabilitanden.

Luxationen des Hüftgelenks haben negative Folgen für den Einzelnen und die Gesellschaft
Luxationen der Hüft-TEP erhöhten das Risiko einer Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrente um das Dreifache und verringerten das zu erwartende jährliche sozialversicherungspflichtige Entgelt der Betroffenen um durchschnittlich 2.695€.