Weitere interessante Ergebnisse liegen nach Abschluss des Projekts „Evaluation des Übergangs von der Akutklinik zur Anschlussheilbehandlung (AR)“ auch zur Anschlussrehabilitation (AR) nach einer Bandscheibenoperation vor, welches von der DRV Bund gefördert wurde (siehe vorheriger Eintrag).
Die Inanspruchnahme der Anschlussrehabilitation nach Bandscheibenoperation insgesamt überrascht: Weniger als die Hälfte (46%) der Patienten nehmen nach der Operation eine AR wahr. Von diesen geht die Mehrzahl zuerst nach Hause, lediglich 15% wurden direkt in eine Rehabilitationseinrichtung verlegt. Frauen, ältere und deutsche Patienten sowie Patienten mit Adipositas und solche, die physikalisch-therapeutischen Einzelmaßnahmen während des Akutaufenthaltes erhalten, nehmen häufiger das Angebot einer AR wahr. Hemmende Farktoren sind ein Diabetes mellitus, sturzassoziierte Erkrankungen, Arbeitslosigkeit und höhere Kosten durch Verschreibungen von Schmerzmedikamenten im Quartal vor der OP. Im zeitlichen Verlauf wurden sowohl mehr ambulante AR als auch mehr AR nach einer häuslichen Übergangszeit durchgeführt.

Während der AR wird der Fokus auf die berufliche Wiedereingliederung gelegt. Dadurch können berufliche Problemstellungen besser erkannt und entsprechende Maßnahmen direkt eingeleitet werden. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) werden dementsprechend häufiger von Rehabilitanden in Anspruch genommen (6-7% der Rehabilitanden; 3% der Nicht-Rehabilitanden). Im Folgejahr nach der OP haben Rehabilitanden hierbei ein geringeres Arbeitslosigkeitsrisiko als Nicht-Rehabilitanden. Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit von Rehabilitanden ist im Folgejahr nach der OP fünf Tage länger als bei Nicht-Rehabilitanden, wobei die Rehabilitanden im Quartal nach der OP länger und in den folgenden Quartalen weniger arbeitsunfähig sind.

Zusammengefasst zeigen die Ergebnisse dieser Studie, dass Rehabilitanden im Jahr nach der Bandscheibenoperation erfolgreicher ins Erwerbsleben integriert und berufliche Problemlagen besser angegangen werden. Aus diesem Grund ist eine Steigerung der Inanspruchnahme anzustreben.