Die Rehabilitandenbefragung der Deutschen Rentenversicherung stellt einen wichtigen Pfeiler der Qualitätssicherung von medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen dar. Hier werden u.a. die Ergebnisse der Befragung zwischen den Einrichtungen verglichen. Um einen fairen und belastbaren Einrichtungsvergleich zu ermöglichen, werden die Ergebnisse für verschiedene Zusammensetzungen der Rehabilitandenkollektive in den Kliniken adjustiert. Die Modelle für diese Adjustierung wurden vor einigen Jahren berechnet und seitdem immer wieder angewandt. Die DRV Bund möchte nun überprüfen, ob die richtigen Einflussgrößen einbezogen werden oder ob sich bedeutsamere Einflussgrößen bestimmten lassen.

Das IFR Ulm hat hierzu nach Ausschreibung durch die DRV Bund den Auftrag erhalten. Für das Projekt „Adjustierung und Modifikation in der Rehabilitandenbefragung (ADMO-1)“ ist eine Laufzeit von einem Jahr eingeplant.

Ausgehend von den Ergebnissen der Adjustierung wird anschließend das Rückmeldekonzept an die Rehabilitationseinrichtungen überarbeitet. In einer Nutzerbefragung soll die Anwendbarkeit und Verständlichkeit des neuen Rückmeldekonzepts überprüft und ggf. das Rückmeldekonzept entsprechend der Anregungen aus der Nutzerbefragung angepasst werden.