Das wesentliche Ziel von Rehabilitationsmaßnahmen durch die Deutsche Rentenversicherung stellt der Erhalt der Erwerbsfähigkeit dar. Inwiefern Rehabilitationseinrichtungen einen Einfluss auf die Rückkehr ins Erwerbsleben haben, wurde vom ifr Ulm im Rahmen des Projekts „Modellierung des Einflusses von Rehabilitationseinrichtungen auf die Integration“, das von der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover gefördert wurde, untersucht.

Zur Beantwortung dieser Frage wurde der Erwerbsstatus von Rehabilitanden im Jahr sowie im zweiten Jahr nach der Rehabilitation herangezogen. Da die Zusammensetzung der Rehabilitandenkollektive (Geschlechtsverteilung, Anteil Arbeitsloser, Anteil deutscher Staatsangehöriger, etc.) sich in den Einrichtungen unterscheidet, müssen die Rehabilitandenmerkmale bei einem fairen Vergleich der Einrichtungen berücksichtigt werden.

Für die Analysen wurden die Rehabilitanden mit psychosomatischen Erkrankungen bzw. Rückenschmerz betrachtet. Dabei wurden der Einfluss sämtlicher Rehabilitandenmerkmale sowie der Arbeitslosenquoten und der Herkunftskreis der Rehabilitanden mittels multivariater Analysen herausgerechnet.

Nachdem die verschiedenen Eigenschaften der Rehabilitanden herausgerechnet waren, zeigte sich, dass beruflichen Integrationsquoten weiterhin von den Kliniken beeinflusst wurden. Beim Vergleich der Einrichtungen ergab sich ein breites Mittelfeld, von dem nur wenige Klinken signifikant abwichen. Lediglich eine psychosomatische und eine orthopädische Klinik hoben sich positiv von den anderen Kliniken ab. Ein paar orthopädische und psychosomatische Kliniken fielen negativ auf.

Die Ergebnisse verdeutlichen, dass Rehabilitationseinrichtungen einen Einfluss auf die berufliche Integration nach der Rehabilitationsmaßnahme haben. Dies sollte zukünftig bei der Beurteilung der Kliniken durch die Rehabilitationsträger stärker berücksichtigt werden.