Die Umsetzung von Nachsorgemaßnahmen ist von erheblicher Bedeutung für die langfristige Sicherung der Rehabilitationsergebnisse. Um Rehabilitanden im Anschluss an eine Rehabilitation bei der Umsetzung erforderlicher Nachsorgemaßnahmen zu unterstützen, sollten Hausärzte stärker in die Weiterbehandlung der Patienten eingebunden werden. Hierzu traf die DRV BW mit dem Deutschen Hausärzteverband BW im Rahmen eines Modellprojekts eine entsprechende Kooperationsvereinbarung. Die von der Deutschen Rentenversicherung BW geförderte Studie prüfte, ob die Erwerbstätigkeit der Rehabilitanden durch eine intensivierte hausärztliche Betreuung positiv beeinflusst werden kann. Diese Studie konnte nun erfolgreich abgeschlossen werden und lieferte zentrale Erkenntnisse:

Hausärzte im Modellprojekt leiteten die Rehabilitation in einem früheren Erkrankungsstadium ein
Rehabilitanden, deren Hausarzt am Modellprojekt teilnahm (= Projektteilnehmer), wiesen zu Beginn der Rehabilitation einen besseren Gesundheitszustand auf als Vergleichspersonen. Durch das Modellprojekt konnten Hausärzte also stärker für einen Rehabilitationsbedarf ihrer Patienten sensibilisiert werden, sodass die Rehabilitation bereits frühzeitig eingeleitet wurde. Dies hatte positive Auswirkungen auf den Gesundheitszustand bei Rehabilitationsende sowie den Erwerbstatus im Jahr nach der Rehabilitation.

Rehabilitanden teilnehmender Hausärzte kehrten schneller an einen Arbeitsplatz zurück
Projektteilnehmer wiesen im Folgejahr der Rehabilitation gegenüber den Vergleichspersonen mehr Sozialversicherungsbeiträge auf, waren länger beschäftigt und bezogen seltener Kranken- oder Arbeitslosengeld. Im zweiten und dritten Jahr nach der Rehabilitation unterschied sich die Erwerbssituation nicht mehr. Vergleichspersonen nahmen jedoch häufiger Nachsorgeleistungen in Anspruch, um die berufliche Leistungsfähigkeit im Anschluss an die Rehabilitation weiter zu verbessern.

 

Bei einer erfolgreichen Rehabilitation reduziert sich die Anzahl an ErwerbsminderungsrentenJe besser der Hausarzt bzw. der Rehabilitand den Erfolg der Rehabilitation einschätzte, desto seltener wurde in den Folgejahren der Rehabilitation eine Erwerbsminderungsrente bezogen. So hatten Rehabilitanden, die laut Hausarzt besonders von der Rehabilitation profitieren konnten, ein rund 14mal geringeres Risiko für eine Erwerbsminderung. In 34% der Fälle (N=612) beurteilte der Hausarzt den Rehabilitationserfolg als sehr gut bis ausgezeichnet. Damit ist von einer erheblichen Reduktion des Erwerbsminderungsrisikos auszugehen.

 

FAZIT:

Werden Hausärzte verstärkt in den Rehabilitationsprozess eingebunden, trägt dies zu einer frühzeitigen Einleitung der Rehabilitation bei. Hierdurch kehren Rehabilitanden schneller in das Erwerbsleben zurück und weisen einen geringeren Bedarf an Nachsorgemaßnahmen auf. Damit hat sich die Zusammenarbeit im Rahmen der Kooperationsvereinbarung bewährt und sollte weiter ausgebaut werden.