Die rehabilitative Kurzzeitpflege (REKUP) schließt Versorgungslücke.

Pro Jahr sollen zukünftig bis zu 5.000 Menschen vor Pflegebedürftigkeit oder einer Verschlechterung des Gesundheitszustands bewahrt werden, indem sie direkt nach einer postakuten Versorgung durch REKUP fit für den eigentlichen (anschließenden) Rehabilitationsaufenthalt gemacht werden. Dies ist das Ziel des neuen Modellprojekts. REKUP findet bereits in der angedachten Rehabilitationsklinik statt und differenziert sich durch höhere pflegerische Versorgungsinhalte und individuelleren Therapieeinheiten gegenüber der Rehabilitation. Im Fachbereich Orthopädie und Unfallchirurgie wird die neue Versorgungsform REKUP durch das IFR Ulm als Konsortialpartner evaluiert.

Die vollständige Pressemeldung der AOK Baden-Württemberg finden Sie hier zum Download.

 

Das Vergütungssystem nach DRG setzt Anreize für eine frühzeitige Entlassung aus dem Krankenhaus. Die Patienten verfügen häufig bei Entlassung aus der Klinik jedoch nicht über die geforderte Rehabilitationsfähigkeit, so dass sie, trotz positivem Rehabilitationspotential, positiver Prognose und Rehabilitationsbedarf, häufig zunächst nach Hause oder in Kurzzeitpflege entlassen werden. Weder im häuslichen Umfeld noch in der Kurzzeitpflege erfolgt eine ausreichende therapeutische Versorgung bzw. eine multimodale Behandlung unter biopsychosozialen Gesichtspunkten. Die idealerweise früh beginnende und lückenlos fortzusetzende Rehabilitation findet nicht statt und es resultiert ein „Rehaloch“. Es drohen ein Verfall der Leistungsfähigkeit sowie ein erhöhtes Risiko für Komplikationen. Dadurch besteht die Gefahr, dass die Rehabilitationsfähigkeit nicht mehr erreicht wird und Dauerpflege notwendig wird. Zudem besteht das Risiko, dass Verbesserungspotentiale verschenkt werden und eine Rehabilitation nur verspätet und mit einer schlechteren Ausgangslage als nötig eingeleitet wird.

Ziel der rehabilitativen Kurzzeitpflege ist es, durch eine Erweiterung der stationären Kurzzeitpflege um aktivierend-therapeutische, multiprofessionelle rehabilitative Elemente, den bekannten negativen Folgen von Bettlägerigkeit und Inaktivität (z.B. Muskelatrophien, kognitive und psychische Veränderungen) entgegenzuwirken und somit den Wiederherstellungsprozess positiv zu beeinflussen. Indem das vorhandene Besserungspotential frühzeitig genutzt und die Rehabilitationsfähigkeit zeitnah hergestellt wird, soll gewährleistet werden, dass während der sich anschließenden Anschlussheilbehandlung (AHB) das Rehabilitationspotential ausgeschöpft wird und die Rehabilitationsziele erreicht werden. Infolgedessen soll sowohl der Nachsorgebedarf sowie das Risiko für Wiederaufnahmen im Krankenhaus und Komplikationen verringert als auch die Erwerbs- und Pflegeprognose positiv beeinflusst werden.

Die rehabilitative Kurzzeitpflege ist ein trägerübergreifendes Angebot der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Zielgruppe sind ältere (geriatrische) bzw. traumatologische, unfallchirurgisch-orthopädische Patienten/-innen mit oder ohne vorbestehenden Pflegegrad, bei denen nach dem Akutaufenthalt eine Rehabilitation erforderlich und die Rehabilitationsprognose positiv ist, jedoch noch keine Rehabilitationsfähigkeit vorliegt. Die rehabilitative Kurzzeitpflege erfolgt in Rehabilitationseinrichtungen, die über multiprofessionelle Teams mit pflegerischen und therapeutischen Kompetenzen verfügen.

Die rehabilitative Kurzzeitpflege wird im orthopädisch-/unfallchirurgischen Bereich an drei Modellstandorten (Rehaklinik Sonnhalde in Donaueschingen, cts Sankt Rochus Klinik in Bad Schönborn, Federseeklinik in Bad Buchau) durchgeführt.

Die Zuweisung der Patienten zur rehabilitativen Kurzzeitpflege erfolgt auf Basis eines Screenings. Während der Maßnahme wird die Rehabilitationsfähigkeit regelmäßig überprüft. Sobald diese erreicht ist, wird die Rehabilitation anhand eines vereinfachten Antragsverfahrens der Sozialversicherungsträger eingeleitet. Dabei erfolgt eine trägerübergreifende Zusammenarbeit zwischen Kranken- und Rentenversicherung zum reibungsfreien Sektorenübertritt und um den Verwaltungsaufwand durch Verschlankung gemeinsamer Prozesse zu verringern. Hierdurch wird eine zeitgenaue und zielgerichtete Versorgungssteuerung gewährleistet.