Hintergrund:
Rund ein Drittel der Arbeitslosen leidet unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die eine Wiederaufnahme der Arbeit im früheren Tätigkeitsfeld erschweren. Je länger die Arbeitslosigkeit besteht, desto höher ist dabei das Risiko gesundheitlicher, vor allem psychischer, Einschränkungen. So sind Arbeitslose im Vergleich zu Erwerbstätigen öfters in stationärer Behandlung und erhalten deutlich mehr Medikamentenverordnungen. Zwischen Arbeitslosigkeit und gesundheitlicher Beeinträchtigung besteht ein wechselseitiger Zusammenhang, der durch zahlreiche internationale und nationale Studien belegt wird. So können chronische Erkrankungen ein Grund für den Verlust des Arbeitsplatzes sein, beziehungsweise den Wiedereinstieg ins Berufsleben erschweren. Umgekehrt geht mit der Arbeitslosigkeit eine hohe psychische Belastung einher, die ein erhöhtes Erkrankungsrisiko nach sich zieht. Arbeitslose haben im Vergleich zu Erwerbstätigen ein mindestens doppelt so hohes Risiko psychische Erkrankungen zu entwickeln.
Um die negativen Auswirkungen von Arbeitslosigkeit auf die Gesundheit zu verringern und die Erwerbsfähigkeit zu sichern, sollen Arbeitslose in das Präventionsprogramm der Deutschen Rentenversicherung einbezogen werden. Durch das Modellprojekt soll ein eigenanteil- und vorleistungsfreies Präventionsangebot der Rentenversicherung für Arbeitslose entstehen, das speziell auf die psychosozialen Probleme von Arbeitslosen zugeschnitten ist. Die innovativen Maßnahmen fokussieren die Verbesserung der physische und insbesondere die psychische Gesundheit der Arbeitslosen. Positive Entwicklungen für die Teilnehmer können sich langfristig ergeben, da die Reintegration in den Arbeitsmarkt nicht durch gesundheitliche Beeinträchtigungen verhindert wird. Kann das Modellprojekt am Ende des Projektzeitraums positiv bewertet werden, bedeutet das für die Verstetigung, dass der Gesetzgeber eine entsprechende Änderung des § 14 SGB VI vornehmen muss. Denn die derzeitige Textfassung des § 14 SGB VI lässt die Erbringung von Präventionsleistungen der Deutschen Rentenversicherung für arbeitslose Personen nicht zu.
Projektziel:
Durch die formative Evaluation soll überprüft werden, ob die Präventionsmaßnahme die Stärkung bzw. Sicherung der Erwerbsfähigkeit sowie der psychischen und physischen Gesundheit von (Langzeit-) Arbeitslosen in Baden-Württemberg positiv beeinflusst. Zudem soll das Modellprojekt hinsichtlich der Akzeptanz, des Aufwandes und Nutzens bewertet werden. Zur Überprüfung der Ziele und zur formativen Evaluation des Modellvorhabens findet sowohl eine Befragung der Arbeitslosen, als auch der Therapeuten der Rehakliniken und der Mitarbeiter der Arbeitsagenturen bzw. Jobcenter statt.
Methodisches Vorgehen:
Der Erkenntnisgewinn wird durch eine fortlaufende Evaluation des Modellvorhabens sichergestellt. Es erfolgt eine Befragung der Arbeitslosen, der Therapeuten der Rehabilitationseinrichtungen sowie der Mitarbeiter der Arbeitsagenturen und Jobcenter. Dabei wird ein Mixed-Methods Ansatz, bestehend aus Fragebogenbefragungen und Fokusgruppen, angewandt.
Die Arbeitslosen werden, in einem Ein-Gruppen-Prä-Post Design zu den Befragungszeitpunkten vor Beginn, nach drei Monaten, am Ende sowie 12 Monate nach Ende des Präventionsprogramms zum Präventionsbedarf, zum Gesundheitszustand und Gesundheitsverhalten, zu bestehenden Risikofaktoren, zum Erwerbsstatus, zu ihrer Motivation sowie zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität befragt. Zudem werden nach Maßnahmenende der Nutzen und die Zufriedenheit der Arbeitslosen mit dem Präventionsprogramms erfasst. Die subjektiven Angaben werden durch Zahlen zur Teilnehmer-und Abbrecher-Quote sowie der Wiedereingliederungsquote ergänzt.
Auch eine Befragung der Mitarbeiter der Arbeitsagenturen/ Jobcenter sowie der Therapeuten der Rehabilitationseinrichtungen bezüglich der Passgenauigkeit und des Präventionsbedarfs der Teilnehmenden ist zur Evaluation des Modellvorhabens vorgesehen. Weiterhin werden die Mitarbeiter der Arbeitsagenturen/ Jobcenter sowie die Therapeuten der Rehabilitationseinrichtungen bezüglich der Akzeptanz, des Aufwandes und des Nutzens der Präventionsmaßnahme befragt.
Projektverantwortliche:
Ellen Gaus, (ellen.gaus@ifr-ulm.de), Projektleitung
Förderung
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“)
Kooperationspartner
- DRV Baden-Württemberg
- DRV Bund
- Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit
- Agentur für Arbeit Göppingen
- Jobcenter Landkreis Göppingen
- Agentur für Arbeit Ulm
- Jobcenter Stadt Ulm
- Jobcenter Alb-Donau-Kreis
- Federseeklinik Bad Buchau
- Rehabilitationsklinik Heidelberg-Königstuhl
- ZAR Ulm
- ZAR Göppingen
Kontakt
Institut für Rehabilitationsmedizinische Forschung an der Universität Ulm
Geschäftsstelle
Am Kurpark 1
88422 Bad Buchau
Telefon: +49 7582-800 5300
Telefax: +49 7582-800 5301